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Zwischen den Staaten dieser Welt und vor allem in der EU soll hinsichtlich der Wirtschaft freier Wettbewerb bestehen. So will es das Grundprinzip der Marktwirtschaft. Unternehmen sollen mit anderen Unternehmen in Konkurrenz stehen und sich dadurch gegenseitig zu Innovationen und Preisreduktionen antreiben. Dabei ist es wichtig auf staatliche Beihilfen zu verzichten. Sie sind ein Mittel, die den Wettbewerb verzerren würden. Durch die Förderung einheimischer Unternehmen wurden die Staaten sonst nur die Ineffizienz verstärken. Zudem wäre die Förderung ein Anlass für anderen Länder ihrerseits in die künstliche Förderung eigener Unternehmen einzusteigen. So würden dann alle Nationen mehr Geld für Beihilfen ausgeben und niemand hätte einen Vorteil.

So zumindest geht die Theorie für eine gut funktionierenden Wirtschaft. In der EU hat man sich daher in allen Mitgliedsstaaten darauf geeinigt marktwirtschaftlichen Regeln zu folgen. Eine demokratische Grundordnung und freie Wirtschaft, so das Ideal der EU. Doch dieses Prinzip funktioniert nicht immer. Geht es nämlich um das Klima und Umwelt, dann würde der Markt wohl versagen. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission ein Hilfsmittel eingeführt. In Deutschland ist diese Leitlinie bekannt als UEBLL. Die neuen Leitlinien für 2022 gelten für alle Mitgliedstaaten und sollen die Förderung in Sachen Umweltschutz und Klimaschutz vorantreiben. Nicht auf Basis von Freiwilligkeit, sondern durch Verpflichtungen und finanzielle Anreize.

Wir zeigen auf, worum es dabei geht und warum die Kommission solche Leitlinien für Beihilfen einführen muss, obwohl es marktwirtschaftlich nicht so ganz den Regeln entspricht.

UEBLL Beihilfen zur Förderung vom Klimaschutz – warum sind sie erforderlich?

In einer freien Marktwirtschaft sollen Unternehmen ohne Beihilfen auskommen. Sie produzieren mit den notwendigen Ressourcen in ihrem Land und haben dadurch eine bestimmte Höhe an Herstellungskosten. Arbeiten sie nicht effizient, dann sind die Kosten zu hoch und das Unternehmen verliert gegen die Konkurrenz, die es besser macht. So geht Evolution in einem solchen Umfeld. Das Problem ist nur, dass es unterschiedliche Hoheitsgebiete auf der Welt gibt und in jedem davon gelten eigene Gesetze in Sachen Umwelt, Umweltschutz, Klimaschutz usw. Grundsätzlich ist es dabei so, dass diejenigen Unternehmen einen Vorteil hätten, in denen keine so strenge Kommission existiert, die ihnen Auflagen für den Umweltschutz auferlegt. Sie sind nicht, wie die Mitgliedstaaten der EU, an strenge Gesetze gebunden. Am Ende wäre das Resultat, dass diejenigen Unternehmen einen Vorteil hätten, die in Ländern beheimatet sind, wo die Umwelt verpestet wird.

Unter solchen Umständen funktioniert die Marktwirtschaft nicht, denn sie würde den Planeten gefährden. Sie würde dazu führen, dass die Umwelt zerstört würde. Einfach deshalb, weil Regierungen den national ansässigen Unternehmen immer wieder Möglichkeiten geben würden an solchen Stellen zu sparen. So, dass sie sich gegen die Konkurrenz durchsetzen. Es gibt zwar einen weltweit angelegten Green Deal. Doch diesen Green Deal haben nicht alle Länder ratifiziert. Und immer wieder wird der Green Deal infrage gestellt oder gar gekündigt. Zum Beispiel in der Amtszeit von Donald Trump war das der Fall.

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Damit eine solche Situation nicht eintritt, hat die EU-Kommission ein Regelwerk geschaffen: UEBLL. Darin finden sich umfassende Verordnungen zu erneuerbaren Energien, saubere Mobilität und Umweltschutz allgemein. Insbesondere in dem Zusammenhang, wie Unternehmen ihren Beitrag leisten und wie staatliche Beihilfen in gewährt werden sollen und dürfen. Denn eines ist klar. Die Kommission will nicht Tür und Tor öffnen, um staatliche Beihilfen für Unternehmen zu erlauben, die unter dem Deckmantel vergeben werden angeblich das Klima zu schützen oder erneuerbare Energien voranzutreiben.

UEBLL – Was steckt dahinter?

Im Jahr 2014 einigte sich die Kommission der europäischen Union auf ein Paket von Verordnungen und Leitlinien. Es war ein komplexes Regelwerk darüber, wie im Bereich Energie und Umweltschutz von staatlicher Seite Beihilfen für Unternehmen geleistet werden dürfen. Diese Vorgaben für staatliche Umweltschutz – und Energiebeihilfen 2014-2020 sollte zum Ziel haben die CO2-Emissionen zu senken. Nach dem Ablauf im Jahr 2020, hat man sich auf neue EU-Ziele geeinigt und die Regeln für solche Beihilfen im Jahr 2021 überarbeitet. Damit soll weiterhin der schrittweise Ausbau erneuerbarer Energien forciert werden.

Ziel der Kommission ist es, dass die Mitgliedstaaten staatlichen Umweltschutz in Form von Beihilfen für Unternehmen verwirklichen, ohne dass es zu massiven Wettbewerbsverzerrungen kommt. Der Trend geht dahin, dass die Leitlinien immer spezifischer und strenger werden. Somit kann sich keine Firma der Thematik einfach so entziehen.

Wie haben sich die Regelungen zu den Beihilfen geändert?

Ein Part ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs. Mit enthalten sind nun Themen wie saubere Mobilität und Energieeffizienz von Gebäuden.

Nun gibt es umfangreichere Erläuterungen zu den verschiedenen Beihilfen. Es wird detaillierter beschrieben, wie sie in welchem Bereich anzuwenden sind.

Die Beihilfen für die europäischen Unternehmen werden häufig im Form von Ermäßigungen durchgesetzt. Hierbei bekommen insbesondere energieintensive Industrien Vorteile. Ohne sie, könnten sie im europäischen Raum kaum noch profitabel arbeiten. Damit wird vermieden, dass sie ihren Standort in andere Regionen der Erde verlegen, wo sie dann wieder mehr CO2 freisetzen.

Es wurden weitere Verfeinerungen an den einzelnen Paragrafen vorgenommen. Mit ihnen soll verhindert werden, dass Unternehmen mit Hilfe von ungenauen Formulierungen in den Leitlinien Hilfen beziehen, auf die sie eigentlich keinen Anspruch hätten. Oder, dass sie sich vor Maßnahmen drücken, die für alle anderen zur Pflicht gehören.

Was ist 2022 wichtig für Unternehmen?

Die Kommission hat mit der Überarbeitung der Leitlinien zur Förderung von Energie- und Umweltthemen das Rad nicht neu erfunden. Das heißt, es finden sich keine völlig überraschenden Neuerungen, die in den Mitgliedsstaaten alles was bisher galt aus den Angeln heben. Und doch bleibt für die Betriebe einiges mehr zu tun.

Denn in den Genuss der Energiebeihilfen zu kommen ist etwas umständlicher geworden. Dazu gehört es zum Beispiel, dass für die besondere Ausgleichsregelung ein Energiemanagementsystem eingeführt werden muss. Und zwar nicht einfach so, sondern es muss auch noch zertifiziert sein. So will die EU-Kommission sicherstellen, dass die Beihilfen in Sachen Energie bei den richtigen Empfängern landen. Interessant ist dabei der Aspekt, dass einige Maßnahmen durchgeführt werden müssen – ohne Chance auf Widerspruch. Dies gilt immer dann, wenn eine Maßnahme zu mehr Nachhaltigkeit und Energieeffizienz beiträgt und sie sich binnen drei Jahren amortisiert. Auf diesem Wege will die Kommission erreichen, dass Umweltschutz stets vor Rendite geht.

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Hinzu kam die Vorgaben, dass die Betriebe in allen europäischen Mitgliedsstaaten in absehbarer Zeit 30% ihres Stromverbrauchs aus CO2-Freien Quellen beziehen. In der Regel sind das erneuerbare Energien, wobei derzeit auch die Kernkraft wieder in diese Kategorie eingegliedert wird. Für manche Umweltfreunde etwas ungewöhnlicher Vorgang. Aber bei rapide steigender Erderwärmung gehen CO2-Emissionen eben vor.

Des Weiteren besagen die Leitlinien, dass die Beihilfen nicht einfach so ausgegeben werden dürfen. Sie sollen zu 50% in Projekte gesteckt werden, deren Ziel es ist den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Fazit

Klassische Marktheoretiker beschimpfen Beihilfen als Gift für den Markt. Doch ohne sie geht es meist nicht, wenn es um das Gemeinwohl geht. Daher ist es wichtig Regeln zu schaffen, die für alle gleich sind. Das hat die Kommission getan. Mit ihren Leitlinien zur Energiebeihilfe und den anderen Maßnahmen sorgen sie dafür, dass kein Mitgliedsstaat den anderen aussticht, dass sie entweder am Umweltschutz sparen. Oder, dass sie mit Beihilfen ihren eigenen Unternehmen unberechtigte Vorteile im Wettbewerb verschaffen.